Ich unterstütze Sie im Vertragsrecht, indem ich Ihre Verträge und AGB rechtssicher, klar und verständlich formuliere.
Meine Leistungen:
Ich erstelle und überprüfe Ihre Verträge und AGB zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B-to-B) und zur Verwendung gegenüber Verbrauchern (B-to-C) wie zum Beispiel
- Kaufverträge
- Werkverträge
- Dienstverträge
Allgemeines zu AGB und dem Vertragsrecht
Im Zivilrecht gilt das Prinzip der Privatautonomie, nach dem die Vertragsparteien gemeinsam über den Inhalt ihres Vertrages bestimmen.
In der Praxis werden häufig standardisierte Regelungen verwendet: AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die die Vertragsabwicklung erleichtern und beschleunigen und meistens die Position des Verwenders stärken.
Damit eine Vertragspartei das Risiko vertraglichen Handelns nicht unangemessen auf die andere Partei abwälzt oder unfaire Klauseln in den Vertrag einfügt, gibt es gesetzliche Grenzen für die AGB, die die Vertragsgerechtigkeit schützen sollen (vgl. §§ 305 ff. BGB). An diesen müssen sich die AGB orientieren. Anderenfalls sind sie unwirksam und es besteht die Gefahr einer Abmahnung.
Einbeziehung von AGB
Die AGB gelten nur, wenn sie Teil des Vertrags werden. Das setzt grundsätzlich voraus, dass derjenige, der die AGB verwendet, den anderen Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich auf die AGB aufmerksam macht und der Vertragspartner die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem muss der Vertragspartner mit der Geltung der AGB einverstanden sein (§ 305 Abs. 2 BGB).
Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und Durchführung von Verträgen und AGB unter Berücksichtigung Ihrer Interessen.