OS-Plattform: Tipps für Shophändler

Online-Streitbeilegung über die OS-Plattform: Neue Informationspflicht für Shop-Betreiber/innen

Die OS-Plattform ist da: Seit dem 9.1.2016 gelten für Online-Shop-Händler/innen neue Informationspflichten.

OS-Plattform: Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung

Um Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften zwischen Verbraucher/innen und Unternehmen mit Sitz in der EU möglichst einfach und außergerichtlich beizulegen, wurde von der EU Kommission eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung errichtet: die so genannte OS-Plattform.

Die OS-Plattform soll als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher/innen und Unternehmen dienen, die Streitigkeiten aus Online-Verträgen außergerichtlich beilegen möchten. Die Plattform ist interaktiv und stellt unter anderem online Beschwerdeformulare bereit. Die Nutzung der OS-Plattform ist kostenfrei.

Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013, die seit dem 9.1.2016 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt.

Wer muss handeln?

Betroffen sind alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge mit Verbraucher/innen (ebenfalls mit Wohnsitz in der EU) eingehen.

Was ist zu tun?

Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform zu setzen, die aktuell wie folgt erreichbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Dieser Link muss für Verbraucher/innen „leicht zugänglich“ sein. Zusätzlich ist die E-Mail-Adresse des Unternehmens anzugeben.

Wie ist der Link zur OS-Plattform zu setzen?

Da der Link leicht zugänglich sein muss, empfiehlt es sich, den Link zur OS-Plattform im Impressum zu setzen: Das Impressum der Website muss ja ohnehin leicht erkennbar sein und enthält als Pflichtangabe auch bereits die E-Mail-Adresse des Unternehmens. Auf Marktplätzen wie eBay können die Verbraucher/innen in der Rubrik „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ informiert werden.

Formulierungsbeispiel:

Online-Streitbeilegung: OS-Plattform
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen aus Online-Rechtsgeschäften hat die Kommission im Internet eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Sie erreichen die Plattform hier (» LINK  ZUR WEBSITE EINFÜGEN: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wann muss gehandelt werden?

An sich sofort: Mit dem Inkrafttreten der EU Verordnung am 9.1.2016 sind Online-Shop-Händler/innen im B-2-C Bereich verpflichtet, auf die Website der OS-Plattform zu verlinken.

Zwar soll die OS-Plattform erst ab 15. Februar 2016 in Betrieb genommen werden; dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Early Birds unter den Abmahnern schon die Feder zücken…

 

Bei allen Fragen rund um den Online-Shop wenden Sie sich gern an mich:

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