Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist spannend und mit vielen rechtlichen Aspekten verbunden.
Behördliche Anmeldungen
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie es beim Gewerbeamt (Ordnungsamt) anmelden. Das Gewerbeamt informiert dann weitere Stellen, u.a. das Finanzamt und die IHK. Wenn Sie zu den Freien Berufen gehören, melden Sie sich direkt beim Finanzamt.
Handwerksunternehmen melden sich zuerst bei der zuständigen Handwerkskammer. Nach dem die Handwerkskammer Sie in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen hat, melden Sie sich beim Gewerbeamt an.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, haben Sie eine Woche Zeit, um es Ihrem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.
Für Gewerbetreibende reicht es aus, wenn sie ihr Gewerbe innerhalb einer Woche beim Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt leitet dann die Information auch an die gesetzliche Unfallversicherung weiter und die Meldepflicht gilt als erfüllt (vgl. § 192 Sozialgesetzbuch VII).
Wenn Sie zu den Freien Berufen gehören, sind Sie selbst für die Anmeldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Eine Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finden Sie beim Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Meine Leistungen bei der Existenzgründung
Ich unterstütze Sie als kompetente Ansprechpartnerin bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit.
Bei der Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform besprechen wir gemeinsam die verschiedenen Optionen für Ihr Unternehmen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Wenn Sie möchten, erhalten Sie auch einen Gesellschaftsvertrag als stabile Grundlage für Ihr Unternehmen.
Sie erhalten Auskünfte zur Frage, ob Sie mit Ihren Leistungen zu den Freien Berufen (vgl. § 1 Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz – PartGG) oder Gewerbetreibenden zählen.
Ich entwerfe oder prüfe die Verträge, die Sie nach der Existenzgründung für Ihren Geschäftsablauf brauchen, und stelle sicher, dass sie juristisch korrekt sind. Die Verträge, die Ihre Vertragspartner Ihnen vorlegen, sehe ich mir an und kontrolliere, dass darin keine versteckten Gefahren lauern.
Bei allgemeinen rechtlichen Fragen während und nach der Existenzgründung – von der Erstellung von Angeboten über die wirksame Einbeziehung von AGB bis hin zum Mahnwesen bei säumigen Kunden – stehe ich Ihnen zur Seite.
Für Ihre Fragen zur Existenzgründung wenden Sie sich gern an mich.