Online-Streitbeilegung: EU-Plattform für die Online-Streitbeilegung seit dem 15. Februar 2016 in Betrieb
Unternehmen, die mit Verbrauchern Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge schließen, sind verpflichtet auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen und einen Link zur OS-Plattform zu setzen. Das ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013, die am 9.1.2016 in Kraft getreten ist.
Anderenfalls besteht die Gefahr einer Abmahnung. Lesen Sie mehr.
Hier geht´s zur OS-Plattform